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22.04.2022
Peggy Weinlich
Lesedauer 2 Minuten
Am 12.April 2022 im Stadtrat stand auf der Tagesordnung die Neu- bzw. Umbesetzung der Aufsichtsräte. Unsere Fraktion „Bürger für Freital“ akzeptiert selbstverständlich die zugrunde liegende Berechnungsgrundlage für die Anzahl der Sitze. Dennoch haben wir auf eine Ungereimtheit hingewiesen, welche langfristig negative Konsequenzen für sämtliche Beschlüsse haben könnte bzw. die Beschlüsse und die damit verbundene, wertvolle Arbeit der Stadträte und des OBM zu nichte macht und vergebene Aufträge oder Maßnahmen der rechtlichen Grundlage beraubt:

Das Rathaus erhielt bereits im Sommer vergangenen Jahres den Hinweis, dass Matthias Koch, nicht mehr in Freital wohne. Seine Freitaler Firmenadresse fungiert vermutlich als Scheinadresse. Während er im Ortschaftsrat Weißig seinen Wegzug bestätigte, hält er sich seit dem bedeckt. Keine Bemühungen die Zweifel - nicht nur aus Weißig - zu zerstreuen oder für Klarheit zu sorgen. Auch nachdem es erneut thematisiert wurde, äußerte er sich nicht.

Daher baten wir, bis zur Aufklärung des Sachverhalts diesen Ordnungspunkt zu vertagen – für uns als Gemeinde steht hier zu viel auf dem Spiel, um mit verdeckten Karten zu spielen oder die Diskussion auszusitzen. Jedem pflichtbewussten Stadtrat und Stadträtin sollte es wichtig sein, sich ehrlich, korrekt und rechtmäßig zu verhalten.

„Laut Sächsische Gemeindeordnung kann das Bürgerrecht nur in der Gemeinde erworben werden, in welcher der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Wer aus der Gemeinde wegzieht, ist nicht mehr Bürger dieser Gemeinde und kann dort nicht mehr als Stadtrat agieren. Vielmehr sollte er sich mit seiner ganzen Hingabe in die neue Gemeinde einbringen. Für Stadträte ist die Anschrift keine reine Privatsache und es sollte im Interesse des Stadtrats und der Verwaltung sein, künftige Beschlüsse – und damit die Basis für sämtliche Maßnahmen und städtische Aufträge - nicht zu gefährden.“ Lars Tschirner

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